[] … Das bedeutet beispielsweise: Wer ohne ATZ-Vereinbarung 3.200,– € brutto verdienen würde, dessen Arbeitslosengeld wird nur auf Grundlage eines Bruttoentgelts von 1.600,– € berechnet. Selbst bei Steuerklasse III läge das ALG dabei monatlich nur bei knapp 750,– €. Ist das Arbeitslosengeld nach der Altersteilzeit immer so niedrig? Es gibt auch Ausnahmefälle, wenn die ATZler (etwa nach einer Insolvenz des Arbeitgebers) noch vor dem Erreichen eines Rentenanspruchs ihren Job verloren haben. …